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Ohne Ausschreibeverfahren kein Mehrwert des Werbetvertrages

Ohne Ausschreibeverfahren kein Mehrwert des Werbetvertrages

Nur durch einen Bieterwettstreit lässt sich der volle Wert eines Werbevertrages realisieren. Dazu sind die Städte rechtlich verpflichtet. Wichtig ist aber auch, dass ein Bieterverfahren so erarbeitet wird, dass es einen großen Bieterkreis erreicht.

Z.B. führt eine Ausschreibung aller Werbeträger in einem Los garantiert zum schlechtesten Ergebnis für Städte ab 100 TEW. Genauso unsinnig ist es, mit dem alten Werbeträgerbestand einfach weiter zu machen. Qualität statt Quantität, das sollte die Devise sein.

Fachliche und kompetente Beratung für kommunale Werberechte sichern der Stadt einen Vertragsabschluss mit dem bestmöglichen Ergebnis, das die Stadt im Markt erzielen kann.

Sind diese Potentiale in der Stadt den Verantwortlichen gleichgültig?

Was haben Sie für ein Empfinden? Tut die Stadt alles, um Einnahmen zu sichern, die auf der „Straße“ liegen?

Diskutieren sie mit uns!

Unabhängiges Beraterteam für kommunale Werberechte http://www.urbanconsultants.de

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