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„kommunale Werberechte“ und „städtische Werbeträger“!

„kommunale Werberechte“ und „städtische Werbeträger“!

Die Vergabe kommunaler Werberechte seitens der Städte ist Voraussetzung für Privatunternehmen auf öffentlichem Grund und Boden Werbeträger aufzubauen und diese zu vermarkten. Abhängig von der Einwohnerzahl oder Einkommenstruktur ergebnen sich unterschiedliche Bestandwerte dieser Verträge bzw. Werberechte. Erstaunlicherweise sind diese Verträge häufig nicht annähernd so vorteilhaft bzw. wertig für die Städte, wie es die Gegebenheiten erlauben würden.

Ursache ist häufig die Unsicherheit vieler Verantwortlicher über das grundsätzliche Prozedere des Ausschreibeverfahrens; bspw. wenn ein Vertrag ausläuft? Belässt man es so wie es ist, dann verlängert sich i.d.R. der Vertrag automatisch und potentielle Wertsteigerungen werden nicht realisiert. Natürlich gibt und gab es in vielen Städten sehr lukrative neue Vertragsabschlüsse, aber hier war auch meistens eine ordentliches und geregeltes Ausschreibeverfahren ausschlaggebend! Das Würdigen der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Vergangenheit ist sicherlich ein zu berücksichtigender Faktor, darf aber nicht zu einem Verfall der Werberechtsverträge und Ihrer Werthaltigkeit führen. Ein vertrauensvoller Partner sollte auch aktiv an der Bestandspflege, dem Ausbau und der Wertigkeit arbeiten.

Um also aktiv von Seiten der Stadt etwas zu ändern, muss man den Markt der Außenwerbung gut kennen. Zudem: Diese Insider-Kenntnisse müssen die Städte gar nicht selbst haben – verfügen sie doch über die Möglichkeit, sich hier beraten zu lassen. Es geht um die dauerhafte Steigerung von Einnahmen und somit Sicherung der eigenen Vermögenswerte, die eine externe Beratung jederzeit rechtfertigen.

Warum wird hier trotzdem oft so unprofessionell gehandelt?!

  • ohne sachkundige Unterstützung
  • ohne professionelle Ausschreibungsstruktur
  • ohne neues Werbeträgerkonzept
  • ohne gesicherte Geld- und Sachleistung

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