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Kommunale Werberechte Vergabeverfahren

Kommunale Werberechte Vergabeverfahren

Bei der Neuvergabe von Werberechen für den öffentlichen Grund und Boden einer Stadt handelt es sich um eine sog. Dienstleistungskonzession.  Natürlich sind Werberechtsverträge als Dienstleistungskonzession auszuschreiben auch wenn sie nicht den gesetzlichen Vergabebestimmungen für Ausschreibungen gem. §§ 97 GWB unterliegen. Dennoch ist stets ein Höchstmaß an Publizität, Transparenz und Fairness sicher zu stellen. Um ein Vergabeverfahren rügefest zu machen, empfiehlt es sich, parallel die formalen Ausschreibungsbestimmungen (Fristen etc.) im Auge zu behalten und nach Möglichkeit zu übernehmen.

Es gilt das geeignete Verfahren zu wählen:

Im Regelfall ist das Offene Verfahren anzuwenden; Hier wendet sich die Stadt als ausschreibende Stelle an eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen und fordert diese zu einem Angebot auf. Hierdurch wird größtmögliche Publizität erreicht, freier Wettbewerb erzeugt und dem Grundsatz der Gleichbehandlung Rechnung getragen. Durch eine klare Darstellung der gewünschten Leistungen und die Vorgabe einer angemessenen Frist zur Angebotsabgabe beugt der Auftraggeber (Stadt) Manipulationsmöglichkeiten in idealer Weise vor. Die Angebote werden unter Zeugen geöffnet und Nachverhandlungen oder Nachangebote sind nicht möglich. Die Bieter haben also nur eine Möglichkeit  („one shot“) .

Verschiedentlich wird im Bereich der Werberechte auch das Verhandlungsverfahren angewendet. Dies ist recht fragwürdig deshalb, weil dieses Verfahren -ebenso wie der kompliziertere Wettbewerbliche Dialog- durch die verschiedenen Verhandlungsstufen mit mehreren Interessenten anfällig ist für rügefähige Fehler, weil es weitaus kosten- und zeitintensiver ist,  als das Offene Verfahren und weil es auch „Lenkungsmöglichkeiten“ zugunsten einzelner Unternehmen bietet.  Es gibt deshalb viele Stimmen, die das Verhandlungsverfahren nicht für zulässig halten, wenn die Stadt den Ausschreibungsgegenstand nicht ausreichend genau beschreibt.

Fazit:

Das Offene Verfahren ist der Regelfall, und die Städte sind gut beraten, den selbst oder mit externen Berater erarbeiteten Ausschreibungsgegenstand in diesem Verfahren zu vergeben. Es wird ein größtmöglicher Wettbewerb erzeugt, es werden verbindliche Angebote abgegeben . Auf diese Weise bekommt die Stadt in einem klaren, neutralen und zügigen Verfahren Angebote, die inhaltlich exakt ihren Wünschen entsprechen.

Wichtig ist das für die Stadt ein neues Werbekonzept erarbeitet wird, dass den Anforderungen des Werbemarktes aber auch dem Gestaltungswunsch der Stadt entspricht.

Hierfür stehen wir  mit unserer Erfahrung, fachlich und fachjuristisch,  als Berater an der Seite der Stadt, machen sie sich ein Bild von uns und fordern sie ein unverbindliches Beratungsgespräch ein, Infos unter    www.urbanconsultants.de

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